Zwei Zahlen, die nicht zueinander passen
Der Brief der Rentenversicherung hat eine eigentümliche Wirkung. Man sucht den Betrag, hält ihn im Kopf gegen das, was so vom Konto abgeht, kommt auf ein beruhigendes Ergebnis und legt das Blatt zurück in den Ordner. Damit ist das Thema für zwölf Monate erledigt.
Nur vergleicht diese Kopfrechnung zwei Größen, die auf verschiedenen Ebenen liegen. Der Betrag im Schreiben ist unbereinigt. Miete, Einkauf und Versicherungsbeiträge zahlst du dagegen von dem, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Dazwischen liegen drei Stationen, an denen jeweils etwas hängen bleibt.
Was auf dem Schreiben nicht steht
Die Krankenkasse hört im Ruhestand nicht auf
Auch auf Renten werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bist du als Rentner pflichtversichert, beteiligt sich die Rentenversicherung am Krankenkassenbeitrag, den Pflegebeitrag schulterst du dagegen komplett. Wer freiwillig oder privat versichert ist, rechnet spiegelverkehrt: Dort zahlst du den vollen Beitrag oder die Prämie und bekommst dafür einen Zuschuss ausgezahlt.
Der Anteil des Finanzamts wächst mit den Jahren
Renten sind steuerpflichtig, wenn auch nicht in voller Höhe. Das System dahinter verschiebt die Last in die Zukunft: Beiträge aus dem Arbeitsleben mindern damals das zu versteuernde Einkommen, dafür greift der Staat bei der Auszahlung zu. Welcher Anteil bei dir erfasst wird, entscheidet sich am Jahr deines Rentenbeginns, und für jeden späteren Jahrgang fällt er höher aus.
Der Haken daran steht in § 22 EStG und wird selten mitgedacht. Fixiert wird kein Prozentwert, sondern ein Eurobetrag, dein Rentenfreibetrag. Der bleibt stehen, während die Rente durch Anpassungen wächst. Jeder Euro, der später dazukommt, ist deshalb ungekürzt steuerpflichtig, und dein tatsächlicher Steueranteil klettert Jahr um Jahr ein Stück nach oben. Welche Werte für dein Rentenjahr gelten, legt der Gesetzgeber fest. Schlag sie zum Zeitpunkt deiner Planung nach, statt eine gemerkte Prozentzahl einzusetzen.
Andere Einkünfte ziehen deinen Steuersatz mit
Kommen eine Betriebsrente oder steuerpflichtige Mieten hinzu, landen sie im zu versteuernden Einkommen und heben den Satz für alles Übrige an. Erträge aus dem Depot bleiben davon meist unberührt, weil die Abgeltungsteuer sie gesondert abwickelt. Ausnahmen davon gibt es dennoch, etwa über die Günstigerprüfung oder dort, wo der Gesetzgeber eine Sonderregel vorgesehen hat. Was am Ende hängen bleibt, ist eine Frage deiner persönlichen Verhältnisse, und dieser Text ist ausdrücklich keine Steuerberatung.
Wie du die Rechnung aufbaust
Fang bei den Kosten an, nicht bei der Rente
Die Rente ist der falsche Startpunkt. Beginn mit der Frage, was dein Monat kostet, und zieh dabei eine Linie quer durch das Budget. Links steht, wozu es keine Alternative gibt: Wohnen, Nebenkosten, Versicherungen, Einkauf, Mobilität, Gesundheit. Rechts alles, was den Ruhestand lebenswert macht: Reisen, Hobbys, Essengehen, Geschenke, Zuwendungen an Kinder oder Enkel. Bei der linken Spalte ist jede Diskussion beendet, bei der rechten fängt sie an.
Die verbreitete Annahme, im Alter werde vieles billiger, hält nur zur Hälfte. Zutreffend ist: Fahrten zur Arbeit entfallen, Berufskleidung ebenfalls, Sparraten enden, irgendwann läuft der Kredit aus. Dem steht eine Reihe von Posten gegenüber, die nach oben zeigen. Gesundheit wird teurer, von Zuzahlungen über die Brille bis zu Zahnersatz und Physiotherapie. Ausgerechnet die ersten Jahre ohne Job kosten oft mehr als vorher, weil freie Zeit gefüllt werden will. Am abbezahlten Haus hängen weiterhin Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Rücklagen, dazu kommen irgendwann Heizung, Dach oder Bad in einer Summe. Und das Auto steht zwar öfter in der Garage, wird aber trotzdem einmal ersetzt.
Fehlt dir eine belastbare Übersicht, hilft nur der mühsame Weg: zwölf Monate Kontobewegungen durchgehen und sortieren. Das kostet einen Abend, liefert danach aber eine Zahl, die auf Belegen beruht statt auf Erinnerung.
Dann die Einkünfte, jede Quelle einzeln und netto
In die zweite Spalte darf nur, was zuverlässig und wiederkehrend eingeht, und zwar erst nach allen Abzügen. Bei der gesetzlichen Rente bedeutet das: Betrag aus dem Schreiben nehmen, Kranken- und Pflegeversicherung abziehen, Steuer auf den erfassten Anteil abziehen.
Private Rentenverträge werden je nach Konstruktion unterschiedlich behandelt, bei lebenslangen Zahlungen häufig nur mit dem Ertragsanteil. Mieten wandern erst in die Spalte, nachdem Rücklage, Verwaltung, Ausfallrisiko und Steuer abgezogen sind. Dein Depot hat dort nichts zu suchen. Es ist ein Bestand und keine wiederkehrende Zahlung, und was es tragen kann, ist eine Frage für später.
Die Betriebsrente verdient eine eigene Zeile
Kein Posten wird so verlässlich zu hoch angesetzt. Als pflichtversicherter Rentner trägst du auf Versorgungsbezüge den gesamten Kranken- und Pflegebeitrag selbst, ohne Beteiligung von irgendwem. Die Krankenversicherung räumt dafür einen Freibetrag ein, 2026 sind es 197,75 Euro im Monat, rechnerisch ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro. Die Pflegeversicherung arbeitet an derselben Stelle mit einer Freigrenze, und der Unterschied ist gewaltig: Überschreitest du sie um einen einzigen Euro, wird der volle Betrag beitragspflichtig. Freiwillig Versicherte gehen bei dieser Entlastung ganz leer aus, so hat es das Bundessozialgericht 2024 entschieden.
Am Ende stehen zwei Ergebnisse
Zieh die Einkünfte von den Kosten ab. Was offen bleibt, muss dein Vermögen Monat für Monat aufbringen. Mach das für beide Budgetvarianten. Der eine Wert markiert, was zwingend zusammenkommen muss, der andere, worauf du hinarbeitest. Der Abstand dazwischen ist dein Spielraum, und den zu kennen bringt mehr als jede Feinjustierung am Depot.
Zum Schluss die Kaufkraft
Bis hierhin rechnest du in heutigen Preisen. Liegt dein Ruhestand noch einige Jahre entfernt, trägt das nicht mehr, weil dieselben Waren später mehr kosten. Wie stark die Preise steigen, weiß ich nicht, und ich behaupte es hier auch nicht. Machbar ist etwas anderes: Leg mehrere Annahmen nebeneinander und sieh dir an, wie weit die Ergebnisse auseinanderdriften. Dieser Abstand ist die eigentliche Information, nicht ein einzelner Wert. Rechne außerdem damit, dass nicht jede Quelle mitwächst. Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angehoben, viele private Verträge nicht oder nur in engen Grenzen.
Ein Durchgang mit Beispielzahlen
Die folgenden Werte sind frei gegriffen und zeigen nur den Rechenweg:
- Kostenblock ohne Alternative: 2.400 Euro im Monat. Mit Reisen und Hobbys: 3.000 Euro.
- Rente laut Schreiben: 1.900 Euro. Nach Beiträgen und Steuer verbleiben hier etwa 1.550 Euro.
- Betriebsrente: 300 Euro, nach vollem Beitrag und Steuer in diesem Fall noch rund 230 Euro.
- Summe der verlässlichen Eingänge: etwa 1.780 Euro.
Offen bleiben damit rund 620 Euro gegenüber dem engen Budget und etwa 1.220 Euro gegenüber dem komfortablen. Die Kopfrechnung vom Anfang, 1.900 gegen 3.000, wäre bei 1.100 Euro gelandet. Über hundert Euro Abweichung pro Monat klingen nach wenig, ergeben über einen Ruhestand von 25 Jahren aber eine Summe, die niemand als Rundungsfehler durchgehen lässt.
Der Schreck sitzt fast nie in der Lücke selbst. Er sitzt in dem Abstand zwischen einer vage erinnerten Wunschgröße und dem, was nach sämtlichen Abzügen tatsächlich ankommt.
Was ich in Mandaten stattdessen tue
Ich lasse mir zuerst zwölf Monate Kontoauszüge geben und rühre die Renteninformation bis dahin nicht an. Steht der Kostenblock, gehe ich jede Einkunftsquelle einzeln durch und notiere, was nach Beiträgen und Steuer davon ankommt. Die offene Summe halte ich in zwei Varianten fest. Wer diese beiden Werte ein Jahrzehnt vor dem Ausstieg kennt, kann noch an vielen Schrauben drehen. Wer sie erst im Jahr des Rentenbeginns sieht, hat praktisch nur noch eine.
Drei Stellen, an denen sich die Rechnung selbst schönt
- Der Brutto-Netto-Kurzschluss. Er kostet am meisten. Beiträge und Steuer sind kein Rundungsposten, sie verschieben das Ergebnis deutlich, bei Versorgungsbezügen besonders kräftig.
- Eingefrorene Preise. Wer heute eine Vermögenslücke von 25.000 Euro feststellt und noch anderthalb Jahrzehnte vor sich hat, steht später nicht vor derselben Zahl, sondern vor einer größeren. Der Bedarf wandert mit.
- Der blinde Fleck bei großen Einzelposten. Kein Monatsbudget bezahlt eine Heizungsanlage, ein neues Auto, eine Kronenversorgung oder ein saniertes Bad. Solche Rechnungen häufen sich im Alter eher, statt zu verschwinden. Sie brauchen eine eigene Zeile und eine Liquiditätsreserve, damit du für sie nicht im ungünstigsten Moment Depotanteile abgibst.
Und was folgt daraus?
Mit der offenen Summe in der Hand verschiebt sich die Fragestellung. Nicht mehr, was die Rentenversicherung überweist, sondern welches Kapital diesen Betrag über welchen Zeitraum tragen kann. Damit bist du bei der eigentlichen Planung angekommen. Zwei Wege werden dafür diskutiert: Substanz abschmelzen, wozu die 4-Prozent-Regel die populärste Daumenregel beisteuert, oder ausschließlich von Ausschüttungen leben, nachzulesen unter von Dividenden leben. Jeder Weg hat eigene Tücken, und beide verlangen dieselbe Vorarbeit.
Wer sich die Tabellenarbeit sparen will: Der Ruhestands-Cashflow-Check gibt genau diese offene Monatssumme aus, in wenigen Minuten und ohne dass du Vermögenswerte auf den Euro genau nennen musst.
Häufige Fragen
Genügt mir das Schreiben der Rentenversicherung als Grundlage?
Als Startpunkt taugt es, als Ergebnis nicht. Der genannte Wert ist unbereinigt und schreibt außerdem deinen bisherigen Verdienstverlauf fort. Bevor du ihn gegen deine Kosten stellst, ziehst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und rechnest die Steuer auf den erfassten Anteil heraus. Wer freiwillig oder privat versichert ist, setzt stattdessen den eigenen Beitrag beziehungsweise die Prämie an und rechnet den Zuschuss der Rentenversicherung dagegen.
Ist mein abbezahltes Haus nicht längst meine Altersvorsorge?
Es drückt deine Kosten, sobald der Kredit weg ist, aber es überweist dir nichts. In der Aufstellung gehört es deshalb zu den Ausgaben und nicht zu den Einnahmen. Laufende Posten bleiben ohnehin: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Rücklagen für Reparaturen, irgendwann eine neue Heizung oder ein neues Dach. Wer die selbst bewohnte Immobilie als vollständige Altersversorgung verbucht, setzt seine Lücke fast immer zu niedrig an.
Warum darf mein Depot nicht in die Einnahmenspalte?
Weil es ein Bestand ist und keine wiederkehrende Zahlung. In die Einnahmenspalte gehört ausschließlich Geld, das verlässlich und regelmäßig eingeht. Wie viel dein Vermögen monatlich hergibt, ist eine eigene Frage, und sie lässt sich erst sinnvoll stellen, wenn die offene Summe feststeht. Genau diese Reihenfolge halte ich auch im Mandat ein.
Weshalb bleibt von der Betriebsrente so wenig übrig?
Weil du als pflichtversicherter Rentner den kompletten Kranken- und Pflegebeitrag auf Versorgungsbezüge allein trägst. Die Krankenversicherung gewährt dafür einen Freibetrag von 197,75 Euro monatlich für 2026. Die Pflegeversicherung kennt an dieser Stelle nur eine Freigrenze, und wer sie überschreitet, zahlt auf den gesamten Betrag. Freiwillig Versicherte haben auf die Entlastung keinen Anspruch. Dazu kommt die Steuer. Aus einem ordentlich klingenden Bruttobetrag wird deshalb netto spürbar weniger.
In welchem Abstand sollte ich neu rechnen?
Ein Durchgang pro Jahr genügt, am besten zu dem Zeitpunkt, an dem das neue Schreiben der Rentenversicherung eintrifft. Dazwischen nimmst du die Aufstellung immer dann wieder vor, wenn sich an deiner Lage etwas Grundsätzliches verschiebt, etwa durch einen Gehaltssprung, den Wechsel in Teilzeit oder in die Selbstständigkeit, durch eine Erbschaft, einen Hauskauf oder eine Trennung. Je dichter der Ruhestand rückt, desto präziser fällt das Ergebnis aus, und umso enger wird das Zeitfenster, in dem du daran überhaupt noch etwas ändern kannst.